| Streit in Erfurt um private DDR-Kunstsammlung |
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| Dienstag, 26. Januar 2010 um 19:36 Uhr | ||
Von Antje Lauschner, dpa
Erfurt (dpa/th) - Nach 35 Jahren hat die DDR-Vergangenheit die Stadt Erfurt eingeholt und fordert eine äußerst sensible Entscheidung. Es geht um die private Kunstsammlung des 1975 gestorbenen Erfurter Werbegrafikers Heinz Dietel, die kurz vor dessen Tod als Ausgleich für eine umstrittene Steuerschuld von über einer Million DDR-Mark rechtswidrig in das Angermuseum gekommen sein soll. Der in den USA lebende Sohn Matthias Dietel fordert nun die Herausgabe kostbarer Stücke. Sollten die Gespräche scheitern, will der 62-Jährige klagen. «Das wäre in diesem Fall nicht gut und würde auch der Stadt nicht gut tun», sagte sein Berliner Anwalt Ulf Bischof. «Wir sind gesprächsbereit und tun alles, um Klarheit zu bekommen», signalisierte Bürgermeisterin Tamara Thierbach (Linke) am Dienstag. Eine gütliche Einigung sei ihr allemal sympathischer als ein Gerichtsurteil. Beide Seiten beurteilen aber die Rechtslage völlig konträr.
Dietel und Bischof gehen von einem fingierten Steuerverfahren aus, mit dem die DDR 1975 an die kostbare Dietel-Sammlung von Porzellan, Ostasiatika, antiquarischen Möbeln, Silber, Glas und Keramik kommen wollte. «Da war das übliche Vorgehen», sagte Bischof der dpa. 150 bis 200 Fälle seien bekannt, in denen auf diese Weise kostbare Objekte zur Devisenbeschaffung verkauft werden mussten. «Man musste den Sammlern nur Kunsthandel vorwerfen, damit sie zur Einkommenssteuer verpflichtet waren, die sie nicht zahlen konnten.» Manchmal seien die Sammlungen aber auch an Museen gegangen. «Die Sammlung ist jedoch kein städtisches Vermögen», betonte Bischof.
Thierbach beruft sich dagegen auf den Einigungsvertrag, der grundsätzlich von einem Bestand der DDR-Rechtsprechung auch im Steuerrecht ausgehe, die nur wegen Unrechtmäßigkeiten aufgehoben werden könne. Unklar sei derzeit auch, ob die Erben nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen in den 1990er Jahren einen Antrag zur Rückgabe gestellt haben. Das könnten jedoch nur Gerichte klären, sagte die Kulturdezernentin.
Sie werde deshalb auf das Landesverwaltungsamt, das Thüringer Kultus- und das Justizministerium zugehen und um rechtliche Klärung bitten. Die Landeshauptstadt könne nicht von sich aus einfach Kunstwerke herausgeben oder verschenken. Thierbach berief sich auf Paragraf 67 der Thüringer Kommunalordnung: «Das Verschenken und die unentgeltliche Überlassung von Gemeindevermögen sind unzulässig.» Sie sprach jedoch von einer «Anstandspflicht gegenüber den Erben», der die Stadt nachkommen wolle.
Völlig unklar sei derzeit auch, was für Kunstobjekte in dem derzeit wegen Sanierung geschlossenen Angermuseum aus der Dietel- Sammlung noch vorhanden sind. Die Inventar- und Karteikarten von 1975 und 1976 stimmten nicht überein, sagte Thierbach. Die Objekte könnten derzeit in den Depots jedoch nicht gesichtet werden. Zumal Heinz Dietel dem Museum und den Kunstsammlungen Dresden selbst Stücke verkauft oder geschenkt habe. Der Erbe Matthias Dietel soll zudem laut Thierbach im Juni 1976 in Absprache mit dem damaligen Direktor des Erfurter Museums Kunstgegenstände in die USA ausgeführt haben. «Sie gehörten zum wertvollen Kernbereich der Sammlung und waren zuvor von den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden als nationales Kulturgut eingestuft worden.» Einige Stücke davon sollen im Museum of Fine Arts in Boston aufgetaucht sein. Dietel bietet als möglichen Ausweg an, bis auf einige Erinnerungsstücke das Gros der auf 80 bis 100 geschätzten Objekte als Schenkung im Angermuseum zu belassen. |
























































