| Gericht: Keine Pfändung syrischer Kunst |
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| Mittwoch, 10. März 2010 um 10:58 Uhr | ||
Berlin/Stuttgart (dpa/bb) - Ein Opfer des Terroranschlags auf das Kulturzentrum «Maison de France» in Berlin ist auch in zweiter Instanz mit dem Versuch gescheitert, in Stuttgart ausgestellte Kunstobjekte aus Syrien pfänden zu lassen. Die im Eigentum Syriens stehenden Kunstgegenstände dienten hoheitlichen Zwecken, entschied das Berliner Kammergerichts in einem am Montag veröffentlichten Beschluss. Nach allgemeinen Regeln des Völkerrechts sei in solchen Fällen die Zwangsvollstreckung ohne Zustimmung des betroffenen Staates unzulässig. Der 18. Zivilsenat bestätigte damit eine Entscheidung des Berliner Landgerichts aus dem Februar (Az.: 18 W 2/10 vom 5. März 2010). Zu einem deutsch-syrischen Streit über Kunstobjekte kommt es damit nicht.
Das Landgericht Berlin sah einst eine Mitschuld Syriens an dem Bombenanschlag, den Terroristen der «Carlos»-Gruppe 1983 auf das französische Kulturzentrum im damaligen West-Berlin verübten. Ein Opfer wollte nun durch eine Pfändung eine Schmerzensgeldforderung gegen Syrien durchsetzen. Konkret ging es um Kulturgut aus dem Nationalmuseum in Damaskus, das noch bis 14. März im Landesmuseum Württemberg in Stuttgart zu sehen ist. Die Ausstellung trägt den Titel «Schätze des Alten Syrien - Die Entdeckung des Königreichs Qatna». Im Visier der Opferanwälte waren ein Teil einer goldenen Hand sowie Zierrat in Form von goldenen Entenköpfen mit einer Hathor-Maske - beides Jahrtausende alt.
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