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Abstrakte Kunst


von Michael Külbel




artefacti® - Dies ist der Onlineshop des Altenburger Künstlers Michael Külbel. Hier können Sie die abstrakte Kunst des Künstlers direkt erwerben. Jedes Bild ein Unikat. Kein Bild wird mehrfach angefertigt. Der Künstler verfügt über eine aussagekräftige Vita, hatte zahlreiche Ausstellungen und einige Großprojekte. Mehr über den Künstler und seine abstrakte Kunst erfahren Sie auf seiner website www.mk4art.de

artefacti® wird zur Marke


artefacti® wird zur eingetragenen Marke. Mit Wirkung zum 02.06.2008 ist die Wortmarke artefacti® in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes unter den Aktenzeichen 30 2008 005 456.5 / 16 eingetragen worden. Unter der Wortmarke wird die abstrakte Kunst des Künstlers Michael Külbel als auch die Veranstaltung von Ausstellungen geschützt.



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Kunst & Kultur

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documenta darf kommerzielle Führungen verbieten PDF Drucken E-Mail
Freitag, 07. Mai 2010 um 06:49 Uhr

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Frankfurt/Kassel (dpa/lhe) - Die Verantwortlichen der documenta dürfen kommerziellen Reiseveranstaltern eigene Führungen auf der weltbekannten Kunstschau verbieten. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Der 1. Kartellsenat gab der Trägergesellschaft der documenta Recht, die von einem Veranstalter von Studienreisen verklagt worden war (Az.: 11 U 70/09 (Kart)).

 

Das Unternehmen hatte 2007 Reisen zur documenta 12 in Kassel angeboten, zusammen mit Führungen, die ihre eigenen Reiseleiter anbieten sollten. Dies untersagte die documenta-Führung, und der Fall landete vor Gericht. Die nächste documenta ist 2012.

 

Wie schon das Landgericht Kassel sah auch das OLG die Klage als unbegründet an. Zwar nehme die Trägergesellschaft mit Blick auf die documenta eine marktbeherrschende Stellung ein. Es liege jedoch kein Missbrauch vor, urteilten die Frankfurter Richter. Schließlich habe die documenta ein berechtigtes Interesse daran, die Kosten der Ausstellung auch mit der Einnahme aus eigenen Führungen zu decken. Zudem dürfe sie über die Vermarktung der Schau frei bestimmen. Dies habe Vorrang vor dem Interesse des Reiseunternehmens, seinen Kunden die gesamte Reise unter einheitlicher fachlicher Leitung anzubieten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

 



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