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Abstrakte Kunst


von Michael Külbel




artefacti® - Dies ist der Onlineshop des Altenburger Künstlers Michael Külbel. Hier können Sie die abstrakte Kunst des Künstlers direkt erwerben. Jedes Bild ein Unikat. Kein Bild wird mehrfach angefertigt. Der Künstler verfügt über eine aussagekräftige Vita, hatte zahlreiche Ausstellungen und einige Großprojekte. Mehr über den Künstler und seine abstrakte Kunst erfahren Sie auf seiner website www.mk4art.de

artefacti® wird zur Marke


artefacti® wird zur eingetragenen Marke. Mit Wirkung zum 02.06.2008 ist die Wortmarke artefacti® in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes unter den Aktenzeichen 30 2008 005 456.5 / 16 eingetragen worden. Unter der Wortmarke wird die abstrakte Kunst des Künstlers Michael Külbel als auch die Veranstaltung von Ausstellungen geschützt.



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Aktionskünstler Wolfgang Flatz muss sein Logo ändern PDF Drucken E-Mail
Freitag, 26. November 2010 um 06:45 Uhr

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München/Berlin (dpa/bb) ­ Der österreichische Aktionskünstler Wolfgang Flatz muss sein Logo ändern. Im Urheberrechtsstreit mit seiner Berliner Kollegin Barbara Frieß hat der in München wohnende Flatz am Donnerstag vor dem Münchner Landgericht nach heftigen Diskussionen einem Vergleich zugestimmt: Er unterlässt künftig die Verwendung des Logos ­ zwei einander den Rücken zuwendende, durch Fernrohre blickende Männer ­ zahlt für die bisherige Nutzung 2000 Euro an Frieß.

 

Laut deren Klageschrift sind die Gestalten ein Plagiat einer Zeichnung aus ihrer Feder. Das Werk gehört zu einer Serie von Zeichnungen, die im Treppenhaus des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu sehen ist. Der Vergleich bedeutet auch, dass Flatz das Logo an dem ihm gewidmeten Museum in seiner Geburtsstadt Dornbirn entfernen muss.

 

Der 58-jährige Flatz ist durch provozierende Projekte bekanntgeworden. Unter anderem posierte er als nackte Dartscheibe und ließ sich kopfüber als Glockenschwengel an einem Seil aufhängen. Über das Logo sagte er in der Verhandlung, eine der Gestalten stelle ihn selber dar, die andere sei eine androgyne Figur. Der Vorsitzende Richter riet dringend zu dem Vergleich und machte kein Hehl daraus, dass Flatz anderenfalls den Prozess verlieren werde. Das Logo sei «zu nahe» an der Zeichnung der Klägerin.

 



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