| Moskauer Gericht bestätigt Urteil gegen Kunstexperten |
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| Dienstag, 05. Oktober 2010 um 06:27 Uhr | ||
Moskau (dpa) - Zwei russische Ausstellungsmacher, die im Juli wegen Aufwiegelung zu religiösem Hass verurteilt wurden, sind mit ihrer Berufungsklage vor einem Moskauer Gericht gescheitert. Die zweite Instanz bestätigte in dem Prozess um die Kunstfreiheit am Montag die Geldstrafen gegen Andrej Jerofejew und Juri Samodurow. Sie hatten zum Ärger russisch-orthodoxer Christen in der Ausstellung «Verbotene Kunst» 2007 auch eine Kaviar-Ikone, ein Jesus-Bild auf der Werbung einer Fast-Food-Kette sowie eine Micky-Maus-Figur auf Heiligenbildern ausgestellt.
Russisch-orthodoxe Christen hatten gegen die von Jerofejew initiierte Ausstellung geklagt, weil sie ihre religiösen Gefühle verletzt sahen. Viele der etwa 30 orthodoxen Prozessbesucher verlangten nun auch eine «Vernichtung der Bilder», die im Besitz von Jerofejew sind, wie russische Medien berichteten. Die international anerkannten Künstler selbst waren nicht angeklagt.
«In unserem Land ist alles möglich. Aber ich hoffe, dass es nicht zur Zerstörung der Bilder kommt», sagte Jerofejews Anwältin, Anna Stawizkaja. Sie will das Urteil auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anfechten. Samodurow war zu einer Geldstrafe von 200 000 Rubel (etwa 5000 Euro) verurteilt worden, Jerofejew zu 150 000 Rubel, was in Russland jeweils mehreren Monatsgehältern entspricht.
Das Urteil erging auch wegen «Erniedrigung der Menschenwürde». Jerofejew hatte in der Schau religiöse und politische Tabus in der russischen Kunstwelt zum Thema gemacht. Bürgerrechtler und Leiter von russischen Kulturinstitutionen kritisierten, das Urteil sei eine «Kunstzensur». Die staatliche Tretjakow-Galerie hatte Jerofejew als Chefkurator der modernen Kunstsammlung entlassen.
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