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Abstrakte Kunst


von Michael Külbel




artefacti® - Dies ist der Onlineshop des Altenburger Künstlers Michael Külbel. Hier können Sie die abstrakte Kunst des Künstlers direkt erwerben. Jedes Bild ein Unikat. Kein Bild wird mehrfach angefertigt. Der Künstler verfügt über eine aussagekräftige Vita, hatte zahlreiche Ausstellungen und einige Großprojekte. Mehr über den Künstler und seine abstrakte Kunst erfahren Sie auf seiner website www.mk4art.de

artefacti® wird zur Marke


artefacti® wird zur eingetragenen Marke. Mit Wirkung zum 02.06.2008 ist die Wortmarke artefacti® in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes unter den Aktenzeichen 30 2008 005 456.5 / 16 eingetragen worden. Unter der Wortmarke wird die abstrakte Kunst des Künstlers Michael Külbel als auch die Veranstaltung von Ausstellungen geschützt.



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Neues Internetportal soll Kulturgüter schützen helfen Gespräch: Dörthe Hein, dpa PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 07. September 2010 um 06:35 Uhr

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Magdeburg (dpa) - Deutschlands national wertvolle Kulturgüter sind seit kurzem in einer Online-Datenbank dokumentiert. «Damit soll ihre Abwanderung verhindert werden, die einen Verlust für die Identität des Landes darstellen würde», sagte der Leiter der federführenden Koordinierungsstelle Magdeburg, Michael Franz, in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Die Einrichtung von Bund und Ländern ist zuständig für die Kulturgutdokumentation und Kulturgutverluste. Sie widmet sich vor allem der NS-Raubkunst und der Beutekunst.

 

Seit Jahrzehnten gebe es die Verzeichnisse in Papierform. «Nun kann jeder nachsehen, welches Land was geschützt hat», sagte Franz. Eingestellt sind rund 2100 Objekte und Sammlungen. Grundlage ist die Unesco-Konvention gegen den illegalen Kulturgüterhandel aus dem Jahr 1970. Sie werde international unterschiedlich umgesetzt. «Die Franzosen sind schon sehr weit, andere Staaten haben solche Verzeichnisse noch nicht», sagte Franz.

 

Konkret geht es um Objekte mit einem besonderen nationalen Bezug zu Deutschland, also mit einem identitätsstiftenden Charakter. Dazu zählen etwa fürstliche Sammlungen und Kunstwerke, aber auch Gebrauchsgegenstände wie Porzellan oder Besteck, sofern sie über eine Epoche Aufschluss geben. Bislang sind laut Franz fast ausschließlich Gegenstände aus Privatbesitz verzeichnet. Erst seit kurzem können auch öffentliche Einrichtungen Objekte benennen. «Die Datenbank entwickelt sich weiter», sagte Franz.

 

«Eines der zentralen Ziele ist die Stärkung des Bewusstseins für den Kulturgutschutz und Transparenz», sagte Franz. Das Angebot sei ein Arbeitsmittel für die Verwaltung, aber auch für den Kunsthandel oder den Zoll, falls Objekte auf verschlungenen Pfaden verschwinden. Ein akutes Problem ist der illegale Handel mit national bedeutsamen deutschen Kulturgütern laut Franz aber nicht. Bekannte Auktionshäuser kämen ihrer Sorgfaltspflicht nach und schauten auf die Herkunft der Gegenstände. Problematisch könne eher der Verkauf von verschollenen Gegenständen von privat zu privat sein.

 

Bislang gilt: In den westlichen Bundesländern ist die Zahl der geschützten Kulturgüter zumeist deutlich höher als in den östlichen. Das liegt laut Franz daran, dass die entsprechenden Gesetze in der einstigen DDR erst ab 1990 formuliert wurden. Zudem wird ein umfangreiches Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt, wenn ein Gegenstand oder eine Sammlung geschützt werden soll. «Mit Einleitung des Verfahrens darf das Objekt nicht mehr international gehandelt werden», sagte Franz.

 

 

http://www.kulturgutschutz-deutschland.de

 



Tags: franz  objekte  laut  «die  deutschen  abstrakte kunst  
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