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Abstrakte Kunst


von Michael Külbel




artefacti® - Dies ist der Onlineshop des Altenburger Künstlers Michael Külbel. Hier können Sie die abstrakte Kunst des Künstlers direkt erwerben. Jedes Bild ein Unikat. Kein Bild wird mehrfach angefertigt. Der Künstler verfügt über eine aussagekräftige Vita, hatte zahlreiche Ausstellungen und einige Großprojekte. Mehr über den Künstler und seine abstrakte Kunst erfahren Sie auf seiner website www.mk4art.de

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artefacti® wird zur eingetragenen Marke. Mit Wirkung zum 02.06.2008 ist die Wortmarke artefacti® in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes unter den Aktenzeichen 30 2008 005 456.5 / 16 eingetragen worden. Unter der Wortmarke wird die abstrakte Kunst des Künstlers Michael Külbel als auch die Veranstaltung von Ausstellungen geschützt.



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Plagiatsprozess um Kunstskulptur Buddy Bär» (Mit Bild) PDF Drucken E-Mail
Montag, 18. April 2011 um 06:29 Uhr

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Hamm/Berlin (dpa/lnw) - Prominente wie Whitney Houston, Shakira und Sting haben diese Skulptur angeblich zuhause stehen: Um die beliebte Porzellanfigur «Buddy Bär» ist ein Plagiatsprozess entbrannt. Der Vermarkter aus Berlin hat einen Fabrikanten aus dem Münsterland verklagt. Dieser hat eine ähnliche Figur auf den Markt gebracht: «Teddy» ist wie das Original weiß, steht und hat die Pfoten erhoben. Doch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil: «Teddy» ist kein Plagiat vom «Buddy Bär» (Urteil vom 24. Februar 2011, Aktenzeichen I-4 U 192/10).

 

Die Kläger können nichts gegen «Teddy» ausrichten: «Sichtbare Merkmale, die den Gesamteindruck des geschützten Musters "Buddy Bär 2" bestimmen», hätte dafür auch die Figur «Teddy» aufweisen müssen, erläuterte Justizsprecherin Ulrike Kaup. Die Richter sahen sich beide Bären genau an und urteilten eindeutig: Während «Buddy Bär 2» ein «relativ freundlicher Bär sei, der aber eine gewisse Ernsthaftigkeit und Strenge auch durch die kantige Gestaltung beibehalte», wirke «Teddy» eher wie «eine banalisierte Comicfigur». Damit bestätigte das OLG ein Urteil der ersten Instanz beim Landgericht Bielefeld.

 

Der ursprünglich weiße «Buddy Bär» wird häufig bei Benefiz-Aktionen von Künstlern farbig gestaltet, Berliner Politiker verschenken ihn gern an Staatsgäste und Prominente. Die von sechs Zentimeter bis zu zwei Meter großen Bärenskulpturen wurden unter anderem von der Schweizer Künstlerin Sabeth Holland bemalt.

 

Mit der Entscheidung steht den Klägern keine neue Instanz mehr offen. Da der Streitwert aber bei 30 000 Euro liegt, können die Berliner eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einreichen. Deren Erfolgaussichten gelten aber als sehr gering.

 



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