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Abstrakte Kunst


von Michael Külbel




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Beltracchis legen Revision gegen Kunstfälscher-Urteil ein PDF Drucken E-Mail
Freitag, 02. Dezember 2011 um 05:17 Uhr

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Nach dem spektakulären Kölner Kunstfälscherprozess haben die Verurteilten Wolfgang und Helene Beltracchi Revision gegen das Urteil eingelegt. Die vom Landgericht auf Grundlage einer Absprache verhängten Haftstrafen bis zu sechs Jahre sollten damit aber nicht angefochten werden, sagte ihr Freiburger Anwalt Christian Rode am Donnerstag der dpa. Er bestätigte damit einen Bericht des «Bonner Generalanzeigers» (Donnerstag). Die Revision habe «nur taktische Gründe, um Vollzugsfragen zu klären» und werde demnächst wieder zurückgenommen, sagte Rode.

 

Die Beltracchis sind seit dem Urteil vom 27. Oktober auf freiem Fuß - die mehr als einjährige U-Haft war gegen strenge Auflagen ausgesetzt worden. Angestrebt ist ein offener Vollzug für sie. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, bevor Plätze für sie bereit stehen, müsste das Ehepaar die Haft antreten. Ziel der Revision dürfte also Zeitgewinn sein.

 

Wolfgang Beltracchi war als Drahtzieher der Fälscherbande zu sechs Jahren Haft, seine Frau Helene zu vier Jahren verurteilt worden. Ihre Schwester Jeanette S. erhielt eine Bewährungsstrafe und legte laut Gericht ebenfalls Revision ein. Der zu fünf Jahren Haft verurteilte Otto S.-K. verzichtete auf diesen Schritt.

 

Die Angeklagten hatten gestanden, jahrelang gefälschte Meisterwerke von Avantgarde-Künstlern wie Max Ernst und Max Pechstein in den Kunstmarkt geschleust und Millionen kassiert zu haben. Renommierte Kunstexperten und weltbekannte Auktionshäuser fielen auf die Fälschungen herein. Die Bilder hingen auch in Museen.

 



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