| Streit um Kandinsky-Bild - aus Plattform gelöscht |
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| Montag, 05. Dezember 2011 um 05:35 Uhr | ||
Köln/Magdeburg (dpa) - Kurz vor der Versteigerung eines Bildes von Wassily Kandinsky in Köln ist ein Streit um dessen Herkunft neu entflammt. Das Auktionshaus Lempertz wies die Ansprüche einer Erbengemeinschaft als «Wunschdenken» zurück. Es verwies darauf, dass die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste in Magdeburg die Suchmeldung für das Werk «Zwei schwarze Flecke» auf ihrer Website gelöscht habe.
Nach Angaben von Lempertz entstand das abstrakte Aquarell «Zwei schwarze Flecke» 1923. Kandinsky habe es der Kunsthistorikerin und Künstlerfreundin Sophie Lissitzky-Küppers (1891-1978) geschenkt, die es später ihrerseits verschenkt habe, und zwar an ihre Freundin Lotte Beck. Aus deren Nachlass wurde das Bild 1989 erstmals bei Lempertz angeboten und versteigert. «Der Eigentumserwerb wurde 1992 durch das Landgericht Köln bestätigt», teilte Lempertz mit. Der Schätzpreis für die zweite Versteigerung am Freitagabend lag bei 900 000 Euro bis 1 Million Euro.
Nach Darstellung der Erbengemeinschaft gehörte das Aquarell dagegen zu einer Reihe von Kunstwerken, die Sophie Küppers-Lissitzky bei ihrer Emigration aus Deutschland 1927 dem Provinzialmuseum Hannover (heute Niedersächsisches Landesmuseum) überlassen habe. 1937 wurden diese Werke von den Nazis als «entartete Kunst» beschlagnahmt. Dazu gehörte nach Angaben der Erbengemeinschaft auch «Zwei schwarze Flecke». Für eine Schenkung an Lotte Beck lägen keine Beweise vor, sagte der Rechtsvertreter der Erbengemeinschaft, Christoph von Berg.
Die Erbengemeinschaft warf Lempertz vor, die Löschung des Eintrags auf www.lostart.de «ultimativ unter Drohung mit Schadensersatz» verlangt zu haben. Dazu teilte Koordinierungsstellen-Leiter Michael Franz der Nachrichtenagentur dpa mit: «Die Koordinierungsstelle wurde, wie in solchen Verfahren durchaus üblich, aufgefordert, das Objekt zu löschen; man behielte sich rechtliche Schritte vor, die auch die Haftbarmachung für den Schaden umfassten. Eine "Drohung mit Schadensersatz" würde ich hierin nicht unbedingt sehen, zumal diese Aufforderung natürlich keinen Einfluss auf die von der Koordinierungsstelle vorgenommene sorgfältige Prüfung des Falles hatte.»
Karl-Sax Feddersen, Mitglied der Lempertz-Geschäftsführung, sagte der dpa, die Forderung sei auf keinen Fall eine Drohung gewesen und von der Koordinierungsstelle auch nicht so verstanden worden. Natürlich habe er großen Wert darauf gelegt, dass der Eintrag vor der Versteigerung verschwinde.
Von Berg, der Anwalt der Erbengemeinschaft, bezeichnete die Löschung als «Skandal». Solange der Fall strittig sei, müsse das Bild auf der Website genannt werden. Die Erbengemeinschaft habe nun ebenfalls unter Androhung von Schadensersatzansprüchen die Wiederaufnahme in die Lost Art-Internet-Datenbank verlangt. In ihr werden Kulturgüter erfasst, die meist jüdischen Eigentümern von den Nazis geraubt wurden.
Franz sagte, eine solche Löschung sei zwar selten, aber durchaus schon vorgekommen. Die Plattform www.lostart.de vermelde Millionen Objekte - eine rechtliche Tiefenprüfung sei unter diesen Umständen weder leistbar noch vorgesehen.
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