| Gericht verkündet Urteil in Rechtsstreit um Beuys-Fotos |
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| Freitag, 30. Dezember 2011 um 06:13 Uhr | ||
Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Düsseldorfer Oberlandesgericht verkündet heute (Freitag/11.30) sein Urteil in einem weitreichenden Urheberrechtsstreit. Im Zentrum steht das Ausstellungsverbot von Fotografien einer Live-Aktion von Joseph Beuys (1921-1986) aus dem Jahr 1964. Das Beuys-Museum Schloss Moyland am Niederrhein hatte die Fotos des damals live im ZDF übertragenen Happenings im Jahr 2009 aus einer Ausstellung abhängen müssen. Dies hatte die Witwe Eva Beuys per einstweiliger Verfügung erwirkt. Experten befürchten, dass die Dokumentation von Kunstaktionen erschwert wird, wenn für die Veröffentlichung künftig immer die Einwilligung des Künstlers oder seiner Erben eingeholt werden muss.
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